Wahlpflicht „Einführung in das Mediensystem in Deutschland“

von | Jan 25, 2012

Conny und Dennis meet Torsten Sträter

Conny und Dennis meet Torsten Sträter

niveau-texter

Wie wahrscheinlich viele andere auch habe ich im ersten Semester einen sogenannten Wahlpflichtbereich belegt. Da es für mich später mal in den Bereich des Journalismus bzw. der Medien gehen soll, entschied ich mich für die „Einführung in das Mediensystem in Deutschland“… und das waren unter anderem die Themen:
Generell muss ich sagen, dass ich den Kurs sehr interessant fand. Manches war schon bekannt, anderes neu und überraschend. Für mich war es immer ein schöner Ausklang ins WE am Donnerstagnachmittag!

Die Ziele von Medien im Alltag können im Allgemeinen durch die

  • Politische Dimension
  • Soziale Dimension
  • Wirtschaftliche Dimension

zusammengefasst werden.

Die Medien an sich unterliegen einer Vielzahl von verschiedenen Gesetzen wie zum Beispiel dem Grundgesetz, den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, den Landespressegesetzen, den Landesrundfunkgesetzen, den Landesmediengesetzen, dem Telemediengesetz, dem Starfgesetzbuch und dem Kartellrecht und der EU- Fernsehrichtlinie.

So besagt beispielsweise der Art. 5 des GG:
Art. 5 Grundgesetz:
(1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift
und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Klar, dass solche Aussagen in irgendeiner Weise beschränkt werden müssen. Und das geschieht hier:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den
Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend
und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Zu den Kommunikationsgrundrechten zählen:

  1. die Kommunikationsfreiheiten
  2. die Meinungsfreiheit
  3. die Informationsfreiheit
  4. die Medienfreiheiten
  5. die Pressefreiheit
  6. die Rundfunkfreiheit
  7. die Filmfreiheiten

Ein schöner Satz des Bundesverfassungsgerichts hierzu ist folgender:
„Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung
ist es [das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung]
schlechthin konstituierend, weil es erst die ständige
geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen,
ermöglicht, der ihr Lebenselement ist. Es ist
in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt
…“.

Doch was bedeutet Meinungsfreiheit in einer Demokratie?

Zum Einen garantiert sie eine Volkssouveränität und wird durch Representation und Legitimierung der Politik untermauert. Um sich überhaupt eine Meinung zu Politik bilden zu können, erfordert es zudem ein Höchstmaß an Transparenz. Medien machen also den Kampf der freien Meinung öffentlich. Demokratie entsteht durch mediale Kommunikation.

Welche Funktionen erfüllen Medien in der Gesellschaft?
  • Informationsfunktion
  • Kritik- und Kontrollfunktion
  • Verbindungsfunktion
  • „öffentliche Aufgabe“- Medien als Freiheitsgarantie
Mediale Inhalte dürfen, laut Gesetz, nicht vom Staat zensiert werden.

Grundgesetz, Art. 5 Abs. 1 Satz 3:
„Eine Zensur findet nicht statt“.

Zudem besteht der Grundsatz der Zulassungsfreiheit, welcher besagt, dass jeder ohne gesondertes Zulassungsverfahren ein Verlagsunternehmen gründen und betreiben darf.

Landespressegesetz NRW: § 2 Zulassungsfreiheit:
„Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines
Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes des
Pressegewerbes darf von irgendeiner Zulassung nicht
abhängig gemacht werden.“

Journalisten dürfen nicht dazu gezwungen werden, einer Berufskammer beizutreten.

Landespressegesetz NRW: § 1 Freiheit der Presse
(4)„Berufsorganisationen der Presse mit Zwangsmitgliedschaft
und eine mit hoheitlicher Gewalt ausgestattete
Standesgerichtsbarkeit der Presse sind unzulässig.“

Behörden und staatliche Stellen müssen Journalisten auf Anfrage Auskunft erteilen. Dies gilt natürlich nicht, wenn sie dadurch gegen Geheimhaltungsvorschriften verstoßen, es sich um schwebende Verfahren handelt oder private und öffentliche Interessen verletzt werden.
Landespressegesetz NRW: § 4 Informationsrecht der Presse
(1)„Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der
Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu
erteilen.
(2)Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht, soweit durch sie die sachgemäße
Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt erschwert,
verzögert oder gefährdet werden könnte oder Vorschriften
über die Geheimhaltung entgegenstehen oder ein überwiegendes
öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzen
würde oder deren Umfang das zumutbare Maß überschreitet.
(3)Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die
Presse überhaupt, an diejenige einer bestimmten Richtung oder an
ein bestimmtes periodisches Druckwerk verbieten, sind unzulässig.“

Journalisten können auch vor Gericht die Quelle ihrer Information verweigern.

Strafprozessordnung: §53 Abs. 1
„Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt …
5. Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder
Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen,
Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung
dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig

mitwirken oder mitgewirkt haben.“

Der Fall „Cicero“: 1. Leitsatz Urteil BVerfGE
„Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige
sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie
ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen,
die Person des Informanten zu ermitteln.“

-> Hiervon sind natürlich Verstrickungen in eine Straftat ausgeschlossen!

-> Der Zielkonflikt lautet hier: Strafverfolgung vs. Pressefreiheit!

Bevor Nachrichten verbreitet werden, müssen diese auf ihren Inhalt/ Herkunft/ Wahrheit überprüft werden.
Auch muss dem Beschuldigten in jedem Fall ein Recht auf eine Gegendarstellung eingeräumt werden. Diese muss auf Tatsachen und nicht auf der eigenen Meinung beruhen!

Die persönliche Ehre muss gegen Schmähungen geschützt werden. Des Weiteren besteht ein Recht am eigenen Bild und am Schutz des Privatlebens. Zwischen Persönlichkeitsinteresse und öffentlichem Informationsinteresse wird selbstverständlich abgewogen.

Wann macht sich eigentlich ein Journalist strafbar??
Absolut tabu sind selbstverständlich folgende Verstöße:
  • Verrat von Staatsgeheimnissen
  • Werbung für staatsfeindliche Organisationen
  • Verunglimpfung des Staates
  • Aufstachelung zum Angriffskrieg
  • Volksverhetzung
  • Gewaltverherrlichung
  • Beschimpfung von Religionsgemeinschaften
  • Billigung oder Aufforderung von Straftaten
Welche weiteren Pflichten bestehen für einen Journalisten??
Eigentlich handelt es sich hierbei um viele Sachen, die von den meisten als selbstverständlich aufgefasst werden:
  • Impressumspflicht
  • Trennung von Werbung und redaktionellem Teil
  • Urheberrecht
  • Jugendschutz
  • Kriminalitätsberichterstattung
Was garantiert die Rundfunkordnung? Bzw. für was steht sie?

Zu den Grundprinzipien der Rundfunkordnung gehören die Staatsfreiheit und die Vielfalt.
Beim deutschen Rundfunk spricht man von einem dualen System, das heißt das Nebeneinander von öffentlich- rechtlichem und privaten Rundfunk. Die Grundversorgung erfolgt hier immer über den öffentlich- rechtlichen Rundfunk.

Das Wort „Grundversorgung“ bedeutet „Vollversorgung“, was Zugang für alle, gegenständliche Vielfalt und meinungsbezogene Pluralität beinhaltet. Des Weiteren zählen die Programmautonomie, eine Bestands- und Entwicklungsgarantie und eine Kontrolle durch die Rundfunkräte zu den Grundprinzipien des öffentlich- rechtlichen Rundfunks.

Die Grundlagen des privaten Rundfunks unterscheiden sich nur gering von den eben genannten. Voraussetzungen sind hier eine Pluralität der Meinungen, ein Mindestmaß an Ausgewogenheit, die Zugangsregelung durch Lizensierung (Landesmedienanstalten), eine begrenzte Aufsicht (Landesmedienanstalten) und eine Konzentrationskontrolle (KEK).

Und mit welchen Mitteln werden die einzelnen Systeme am Laufen gehalten?
Staatlicher Rundfunk:
Finanzierung über Steuern und Gebühren
Öffentlich- rechtlicher Rundfunk:
Finanzierung über Gebühren, Steuern und Werbung
Privater Rundfunk:

Finanzierung über Werbung und Bezahlsysteme

Unter dem Begriff „Presse“ versteht man zum Einen die Institution an sich, also die gesellschaftlichen Einrichtungen der Massenmedien und zum Anderen das Produkt, also Zeitungen, Zeitschriften usw. .
Zeitungen definieren sich über ihre Periodizität, ihre Aktualität, ihre Universalität, ihre Publizität und ihre Disponibilität.
Zu dem Begriff der Zeitschriften findet sich hier ein kurzes Zitat:

„Druckschriften der periodischen Presse mit maximal
wöchentlicher und mindestens halbjährlicher Erscheinungsweise,
die sich an die breite Öffentlichkeit, ein
(fachlich) begrenztes Publikum oder eine spezielle
Zielgruppe wenden.“ (Raabe 2006, 320)

Der Bereich der Zeitungen kann noch weiter differenziert werden. Zum Beispiel im Hinblick auf das Verbreitungsgebiet (lokal, regional, überregional), die Vertriebsart (Abo oder Kauf), die Erscheinungsweise (Tag, Woche, Sonntag) und auf den Preis (Kaufzeitung vs. Gratiszeitung).

Im Bereich der Zeitschriften ist zwischen Mitgliedszeitschriften, Kundenzeitschriften, Fachzeitschriften usw. zu unterscheiden.

Definition von „Publizistischer Einheit“:
„Als publizistische Einheiten versteht man redaktionell selbständige
Tageszeitungen mit Vollredaktionen. Dazu gehören alle
Blätter, die den gesamten redaktionellen Teil (und damit sämtliche
Ressorts) wie auch den Anzeigenteil selbständig erarbeiten
und verantworten.“ (Pürer/Raabe 2007, 20)

In letzter Zeit konnten sich immer mehr titelübergreifende Zentralredaktionen auf dem Markt etablieren.

„Die Konsequenz ist ein Vielfaltsverlust. Dieser
mag im Einzelfall marginal sein, in Summe
jedoch wird das publizistische Gesamtangebot
erheblich ausgedünnt.“ (Röper 2010: 220)

Die Kennzeichen von Leitmedien sind unter anderem:
  • eine große Reichweite
  • eine hohe Zitierhäufigkeit durch andere (Medien)
  • eine publizistische Intention
  • Leitfunktion für andere Medien
Das deutsche Zeitungswesen ist im Wesentlichen durch drei Stufen gekennzeichnet:
  1. Ausgabe
  2. Publizistische Ausgabe
  3. Verlag

Lokalen und regionalen Zeitungen kommt ein hoher Stellenwert zu, wobei die Angebotsvielfalt immer mehr abnimmt („Ein- Zeitungs- Kreise“). Die Zeitungen treten in Konkurrenz zu überregionalen Leitmedien.

Die Zeitung als ein Koppelprodukt zu beschreiben, bedeutet, dass sie den Werbemarkt und den Lesermarkt gleichzeitig bedient. (Anzeigen, Vertrieb, Fremdbeilagen)

„Es kann nicht entschieden genug ausgesprochen werden.
Die Redaktion ist für die kapitalistische Erwerbsunternehmung
nichts weiter als ein lästiger Kostenbestandteil,
der gebraucht wird, um die Annoncen vor die Augen der
Menschen zu bringen, auf die sie wirken können (…) Also
ist die Zeitung ein Erwerbsunternehmen, das Annoncenraum
als Ware erzeugt, die nur durch einen redaktionellen
Teil verkäuflich wird.“
(Bücher 1926; zit. n. Meyn 2004, 76f.)

Zu den Kostenverursachern einer Zeitung zählen:
  • Redaktion
  • Herstellung
  • Vertrieb
  • Anzeigen
  • Verwaltung

Diese Kosten lassen sich in Fixkosten und variable Kosten einteilen. Bei Fixkosten handelt es sich um auflagenunabhängige Kosten, die beispielsweise durch das einmalige Einrichten der Druckermaschienen entstehen (oder Infobeschaffung/ Kosten für Redaktion). Variable Kosten sind auflagenabhängig (Bsp. Vertrieb).

Beim Tausenderkontaktpreis handelt es sich um den Wert bzw. die Kosten, die entstehen, um 1000 Werbekunden zu erreichen.

Erfolgt eine zu hohe Konzentration, hat dies Auswirkungen auf die Vielfalt des publizistischen Angebotes, auf die Unabhängigkeit des Journalismus und auf den unternehmerischen Wettbewerb.

Von 2001- 2003 kam es zur sogenannten „Zeitungskrise“, die Anzeigenerlöse brachen ein. Dies war natürlich hauptsächlich durch die Konkurrenz des Internet begründet. Der Verlust der nachwachsenden Lesergenerationen trug sein Übriges dazu bei.
„Der Auflagenverlust der Tagespresse ist
enorm und anhaltend. Seit Anfang der 90er
Jahre geht die Verkaufsauflage kontinuierlich
zurück. Ein Ende des Niedergangs ist nicht in
Sicht. In der Langzeitentwicklung von 1995 bis
2010 haben die Kaufzeitungen gut ein Drittel
(-33,6%) ihrer Auflage eingebüßt und die
Abonnementzeitungen ein Fünftel (-20,1%).“
(Röper 2010: 218)

Und was macht ein Verlag in so einem Fall?

Er schafft Kompaktausgaben, sucht sich Zusatzgeschäfte („Tchiboisierung“), betreibt Online- Aktivitäten (erhöhen die Reichweite) und crossmediale Strategien und stellt Anzeigenblätter zur Verfügung.

Der öffentlich- rechtliche Rundfunk
Zunächst einmal gilt der Leitspruch „Rundfunk ist Ländersache!“. Seine Gestaltungsaufgabe wird in der Rundfunkordnung festgelegt und zu seinen Aufgaben gehört die Grundversorgung mit Bestands- und Entwicklungsgarantie. Das Medium ist ein Faktor freier Meinungsbildung, welches aus den Gebühren finanziert wird.

„Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung
und Verbreitung ihrer Angebote als Medium
und Faktor des Prozesses freier individueller
und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken
und dadurch die demokratischen, sozialen und
kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu
erfüllen.“ (Rundfunkstaatsvertrag § 11 (1);
1.4.2010)

Die Landesrundfunkanstalten bestehen aus:
  • Radio Bremen
  • NDR
  • rbb
  • WDR
  • hr
  • mdr
  • BR
  • SWR
  • SR

Diese arbeiten zusammen mit der ARD, dem ZDF und der Deutschen Welle/ Deutschlandradio.

Zu den Kooperationen von ARD und ZDF gehören:
  • KIKA
  • Phoenix
  • 3sat
  • arte
Gemeinsame Einrichten sind die
  • ARD/ZDF Medienakademie
  • GEZ
  • das Institut für Rundfunktechnik
  • die Sportrechteagentur
Und welche Funktion hat die Deutsche Welle bei dem Ganzen?
„Die Sendungen der Deutschen Welle sollen den Rundfunkteilnehmern
im Ausland ein umfassendes Bild des politischen, kulturellen
und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland vermitteln
und ihnen die deutschen Auffassungen zu wichtigen Fragen
darstellen und erläutern.“
(Deutsche-Welle-Gesetz 1997)
„Die Angebote der Deutschen Welle sollen Deutschland als europäisch
gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfaßten demokratischen
Rechtsstaat verständlich machen. Sie sollen deutschen
und anderen Sichtweisen zu wesentlichen Themen vor
allem der Politik, Kultur und Wirtschaft sowohl in Europa wie in
anderen Kontinenten ein Forum geben mit dem Ziel, das Verständnis
und den Austausch der Kulturen und Völker zu fördern.“
(Deutsche Welle Gesetz 2005)
Zusammensetzung öffentlich- rechtlicher Rundfunkanstalten:
  • Intendant
  • Rundfunk- oder Fernsehrat
  • Verwaltungsrat

Immer wieder kommt in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob wirklich alle relevanten Gruppen hier angemessen vertreten werden und wie stark der Staatseinfluss wirlich ist.

Ca. die Hälfte des Fernsehkonsums entfällt auf die Angebote der Öffentlich- Rechtlichen, wobei sich jüngere Menschen immer mehr von den Öffentlich- Rechtlichen entfernen und zu den Privaten wechseln.
Besonders in Krisensituationen holt sich der Nutzer die Informationen bei den Ö.- R. .

Die Rundfunkgebühr wird durch die GEZ eingezogen und wird in Zukunft als Haushaltsabgabe existieren. Doch wie wird diese festgesetzt?

Zunächst melden die Rundfunkanstalten ihren Bedarf an. Dieser wird durch die KEF geprüft und durch die Länderparlamente beschlossen.

Doch auch im Online- Bereich steht das Angebot der Öffentlich- Rechtlichen in direkter Konkurrenz zu dem der Privaten. („Beihilfe- Debatte“)

„Die freie und unabhängige Presse in Deutschland ist in
Bestand und Entwicklung durch die ständige Expansion
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedroht.“

(„Münchner Erklärung“ der Verleger vom Juli 2008)

„ Es widerspricht diametral der Online-Entwicklungsgarantie des
Bundesverfassungsgerichtes. Die willkürliche Amputation auf
sendungsbezogene Inhalte wirft ARD und ZDF in die analoge
Welt des vergangenen Jahrhunderts zurück und will aktiv jede
Zukunft verbauen. Wer im Jahr 2008 Textbeiträge im Internet
verbieten will, steht unter Zensurverdacht. Er schadet dem
publizistischen Wettbewerb, indem er relevante Wettbewerber
ausschließt. (…) Der Entwurf (…) legt auf gefährliche Weise Hand
an die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und an die
Zukunft des dualen Systems.“

(Markus Schächter, ZDF-Intendant, auf den 41. Mainzer Tagen der Fernsehkritik
Das Mediensystem in Deutschland – Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
ZDF zum ersten Entwurf für einen geänderten Rundfunkstaatsvertrag)

Der „Beihilfe- Kompromiss“ besteht daher darin, presseähnliche Inhalte im Internet zu verbieten und sendungsbezogenes Material nur sieben Tage, Aufzeichnungen großer Sportereignisse nur 24 Std. zugänglich zu machen.

Privater Rundfunk 

Das private Fernsehen startete in Deutschland im Jahre 1984. Die Lizensierung und Aufsicht erfolgt im Namen der Landesmedienanstalten. Diese bestehen aus dem Medienrat, der Medienkommission, dem Direktor und dem Vorstand. Zu ihren Aufgaben gehören: 

  • die Lizensierung
  • die Programmaufsicht
  • die Konzentrationskontrolle (KEK)
  • die Forschung
  • die Fortentwicklung des privaten Rundfunks

Unter dem Begriff „Vollprogramme“ versteht man vielfältige Inhalte (Information, Bildung, Unterhaltung, Beratung), Bsp.: RTL, Sat1, Pro7, … . Spartenprogramme bestehen aus gleichartigen Inhalten wie bei ntv, VIVA, … .
Des Weiteren existieren Regional- und Lokal- TV, Fensterprogramme, Pay- TV und Tele- Shopping.

Generell gibt es zwei dominierende Senderfamilien:

  • Die RTL Group (mit VOX, RTL2, Super RTL und ntv)
  • die Pro7/ Sat1- Media Group (mit Sat1, Pro7, kabel1)

So können die Erlöse durch Mehrfachverwertungen gesteigert und Angebote komplettiert werden.


Gewinne machen die privaten Sender durch:

  • Werbung
  • Sponsoring
  • Call Media
  • Verkauf von Ausstrahlungsrechten
  • Teleshopping
  • Licensing

Oft kommt es zur Quersubventionierung der Sender im Verbund untereinander.


„Der Zuschauer darf sich seine Regierung
wählen, also auch sein Fernsehprogramm. Ich
wundere mich auch hin und wieder über die
Wahl, aber der Wurm muss dem Fisch
schmecken, nicht dem Angler. Und wir
diskutieren aus der Anglerperspektive.“

Die „Angler-Perspektive“ – Thoma im Spiegel,
Nr. 42, 1990



Die Programmschwerpunkte der Privaten sind schnell zusammengefasst.
Sat1 und Pro7 zeichnen sich durch einen Fictionschwerpunkt aus, während VOX und RTL2 eher auf Shows und Soaps setzen. Politische Publizistik ist bei öffentlich- rechtlichen Programmen gefragt und Infotainment bei RTL, kabel1 und VOX.


So, nun noch ein wenig zum Thema „Radio“.
„Zum Programmformat gehört das inhaltliche
Konzept, das Programmdesign, der Stil der
Höreransprache innerhalb und außerhalb des
Programms und die Musikfarbe. Diese Faktoren
ergeben aufeinander abgestimmt das Programmformat.
Und das muß klar und unverwechselbar
sein.“

(Klausnitzer, zit. n. Goldhammer 1995, 141)

Zu den größten deutschen Medienkonzernen gehören…:

  1. Bertelsmann (agiert crossmedial/ ist quer durch alle Mediensparten aktiv/ betreibt seine Geschäfte global)
  2. ARD
  3. Pro7/ Sat1
  4. Axel Springer

Medien können horizontal, diagonal, vertikal und branchendiagonal konzentriert sein.
Horizontal: Zusammenschluss von Unternehmen auf demselben Markt.
Vertikal: Zusammenschluss von Unternehmen auf vor- und nachgelagerten Produktionsstufen.
Diagonal: Zusammenschluss von Medienunternehmen, die auf verschiedenen Sektoren tätig sind
Branchendiagonal: Zusammenschluss von Medien- und Nichtmedien- Unternehmen.

„Erwartete Machtvorteile sind zentrale Ursache und
zentrale Folge von Konzentrationsprozessen. Es sind
Vorteile, die ein Unternehmen erzielen kann, indem
es in die Lage versetzt wird, andere Marktteilnehmer
zu behindern oder auszubeuten und/oder den Staat
politisch unter Druck zu setzen.“

(Heinrich 2002: 239)

Zu den Gründen für eine derartige Unternehmenskonzentration zählen:
  • Economies of Scale (Größenvorteile) – Fixkostendegression
  • „Diese in ihrem Ausmaß einzigartig Fixkostendegression –
    die Stückkosten fallen ja kontinuierlich bis zur Marktsättigung
    – begründet die einzigartige Vorteilhaftigkeit einer
    Mehrfachverwertung gleicher Programme, die ja zusätzlich
    praktisch nichts kostet. Dies führt zum Aufbau von
    Senderketten.“
    (Heinrich 2002: 241)
  • Verbund von Rezipienten- und Werbemarkt
  • mehrfach verwertbare Inputs
  • Ersparnis von Transaktionskosten
  • Verbundvorteile
  • „Verbundvorteile liegen vor, wenn die Herstellung
    mehrerer Produkte durch das gleiche Unternehmen
    zu niedrigeren Gesamtkosten führt, als wenn die
    einzelnen Produkte von jeweils unterschiedlichen
    Unternehmen produziert werden.“

    (Heinrich 2001, 132)

Und was passiert bei einer Marktsättigung?
Es kommt zu einem Verdrängungswettbewerb und internationaler Expansion!
„Grund für das
zunehmende Interesse an einer Internationalisierung sind
insbesondere die Sättigungstendenzen, die sich auf nahezu
allen klassischen Medienteilmärkten – Zeitungen,
Zeitschriften, Hörfunk und Fernsehen – in Deutschland
abzeichnen.“
(Sjurts 2004, 22)



Beispiele für eine Mehrfachverwertung sind Print- Produkte und ihre Online- Ableger, Senderfamilien usw. … .


Welche Folgen hat eine derartige Konzentration?
Es kommt zu einer Minderung des Wettbewerbs um Preise und Innovationen, einer Reduktion der Zahl der Anbieter, neue Anbieter haben es schwerer, den Markt zu betreten, „Medien produzieren nicht nur Waren,
sondern auch Waffen für die politische und
gesellschaftliche Auseinandersetzung.“

(Heinrich 2001, 128)



Selbstverständlich wird die Konzentration hier kontrolliert. Dies geschieht durch das Verbot der Kartellbildung und die Fusionskontrolle zum Schutz des Wettbewerbs.
„Im Zusammenspiel der verschiedenen
Teilmedien entstehen neue Potenziale für
Meinungsmacht. Diese besonderen
Entwicklungen muss ein wirksames
Medienkonzentrationsrecht berücksichtigen.
Die Vielfaltssicherung braucht deshalb einen
ganzheitlichen Ansatz, der eine crossmediale
Betrachtungsweise einschließt.“
(KEK 2010,
420)



Natürlich darf auch das Internet nicht vergessen werden:
„Als komplexes technisches System mit Potenzialen für die
Speicherung, Bearbeitung und Übertragung von digitalen Daten
über ein Netz von Kommunikationsnetzen und mittels definierter
Protokolle kann das Internet als Medium erster Ordnung
charakterisiert werden.
Führt man sich die […] Heterogenität von internetbasierten
Kommunikationsformen wie Email, Chat oder World Wide Web
vor Augen, dann wird deutlich, dass ‚das Internet‘ als eine
technische Plattform fungiert, auf der ein […] Bündel von Medien
zweiter Ordnung aufbaut.“

(Beck 2010, 17)



Online-Medien
„… kommunikationswissenschaftlicher Begriff für alle journalistischen,
massenmedialen Angebote im WWW (…). Da für die Zuordnung
zu O.-M. ein Mindestmaß an Institutionalisierung eines
Veranstalters bzw. Angebots nötig ist, sind private Webangebote
keine O.-Medien. Ebenso fallen Webangebote, deren öffentliche
Aufgabe nicht der Information, Bildung und/oder Unterhaltung der
Bevölkerung dient, nicht unter O.-Medien. Damit gelten die
Bereiche E-Commerce, Werbung und Public Relations nicht als O.-
Medien. Beispiele für O.-M. sind Web-Zeitungen, Web-Magazine
und Webangebote von Fernsehsendern.“
(Schweiger 2006b, 209)



Online- Medien zeichnen sich durch ihre Aktualität, ihre Digitalität, ihre Multimedialität, ihre Hypertextualität und ihre Zeitsouveränität aus.


Zu den Hauptgeschäftsfeldern zählen

  • Content (Information, Entertainment, Education)
  • Context (Webkataloge, Adressverzeichnisse)
  • Commerce (Werbekooperationen, Partnerschaften zwischen Medien und Händlern)
  • Connection (Blogs, soziale Netzwerke)


„Wir haben früh erkannt, dass die Rückgänge
in den Rubriken- und Werbemärkten nicht
durch die Onlineauftritte der Verlage
kompensiert werden können. Deshalb fahren
wir im Internet eine duale Strategie. Wir
bringen unsere Printprodukte ins Internet,
bauen aber gleichzeitig einen davon
unabhängigen Digitalbereich auf.“

(Gutbrod im Interview mit Jürgen Scharrer,
Horizont vom 2.10.2006, S. 6.)

Unternehmerisches Risiko für Medien
Die Medien „werden in die Vertriebsstruktur des
‚Commerce-Partners‘ integriert und sind nicht länger reine
Informationsvermittler. Dass dadurch eine ganz neue
Angriffsfläche auf die Autonomie der Redaktion und auf die
journalistische Glaubwürdigkeit entstehen kann, lässt
sich nicht bestreiten. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass
kommerziellen Aspekten die Priorität vor redaktionellen
Belangen eingeräumt wird, im Online-Markt so hoch wie
nie zuvor.“
(Hackenschuh u.a. 2004) 



Der Begriff „Digital Divide“ bezeichnet die Aufspaltung der Gesellschaft in Onliner und Offliner (ca. 20% der Bevölkerung). Hierdurch entstehen unter Umständern soziale Ungleichheiten. Internet wird teilweise komplementär oder subsitutiv genutzt.


„Tendenziell dient das Internet allen Statusgruppierungen
gleichermaßen zur Kommunikation. Auch
unterhaltungsorientierte Angebote werden im Großen
und Ganzen statusunabhängig genutzt – wenn jedoch
Statusungleichheiten vorliegen, sind es eher die statusniedrigeren
Onliner, die zu den unterhaltungsorientierten
Nutzern gehören. Zur Transaktion hingegen
wird das Internet eher von statushohen Onlinern
verwendet und informationsorientierte Arten der
Internetnutzung treten in deutlich höherem Ausmaß bei
statushohen Onlinern auf.“
(Zillien 2006, S. 222)

„Für Jugendliche ist das Netz inzwischen das
zentrale Unterhaltungsmedium, das mehr und
mehr an die Stelle des Fernsehens tritt. Ältere
Nutzer – und ´älter´ heißt hier ab 30 Jahren –
sehen im Internet noch ein Medium zur
Kommunikation und Information, das als
Komplementärmedium zu Fernsehen, Hörfunk
und Tageszeitung hinzutritt.“
(Eimeren/Frees
2008, 337)

„Die Tagesreichweite eines Mediums ist der
Anteil der Bevölkerung oder einer bestimmten
Zielgruppe, der an einem durchschnittlichen Tag
mindestens einmal Kontakt mit dem
betreffenden Medium hatte.“

(Hasebrink 2002, 340)

„Als Nutzungsdauer eines Mediums wird der durchschnittliche
Zeitaufwand sc tt c e e tau a d pro Tag bezeichnet, den alle
Personen aus der Bevölkerung bzw. der jeweils
untersuchten Zielgruppe dem Medium widmen. Darin
sind also auch die Personen berücksichtigt, die das
Medium an einem Tag gar nicht nutzen.“

(Hasebrink 2002, 343)



Die Verweildauer hingegen gibt an, wie viel Zeit diejenigen mit
dem Medium verbringen, die es an einem Stichtag
wirklich nutzen/ genutzt haben.



Die Grenze scheint mittlerweile erreicht, da durchschnittlich 10 Stunden am Tag Medien genutzt werden. Fernsehen und Hörfunk nehmen hier den größten Teil ein.
Ein beliebtes Hilfsmittel aus diesem Bereich sind die sogenannten Sinus- Milieus. Es handelt sich hierbei um Zielgruppen, die nach ihren Lebensauffassungen und Lebensweisen gruppiert werden.

Der Vorteil des Internets ist es, dass immer mehr Menschen die Medien „on demand“ nutzen wollen und weniger nach Gewohnheiten leben.

Der Journalismus


„Journalismus recherchiert, selektiert und präsentiert
Themen, die neu, faktisch und relevant sind. Er stellt
Öffentlichkeit her, indem er die Gesellschaft beobachtet,
diese Beobachtung über periodische Medien einem
Massenpublikum zur Verfügung stellt und dadurch eine
gemeinsame Wirklichkeit konstruiert. Diese konstruierte
Wirklichkeit bietet Orientierung in einer komplexen Welt.“

(Meier 2007 13)
„Diese Medienangebote müssen – um als
Journalismus im engeren Sinne gelten zu können –
an Neuigkeitswert, Faktizität, Unabhängigkeit
und Relevanz gebunden sein. Durch diese Kriterien
lässt sich Journalismus operational von
Schriftstellerei, Unterhaltung, Werbung, PR und
Privatpublikationen abgrenzen.“

(Scholl/Weischenberg, zit. n. Esser/Weßler 2002, 171)


Journalisten beziehen ihre Informationen aus vier wesentlichen Quellen:

  1. Informationssammlung vor Ort
  2. Agenturen
  3. Material von Pressestellen
  4. Internet

Der Trend geht immer mehr in die Richtung der ressortübergreifenden Teams und weg von klassischer Ressorttrennung. Crossmediale Teams erlauben eine Mehrfachverwendung des Materials und der Newsroom ermöglicht ein gemeinsames Arbeiten in lokaler Hinsicht.


Beim Nachrichtenwert handelt es sich um die tatsächliche Publikationswürdigkeit einer Neuigkeit. Nachrichtenfaktoren sind die Ereigniseigenschaften, die den Nachrichtenwert ausmachen.