Zoll warnt vor Betrugsversuchen per E-Mail!

von | Sep 29, 2020

Zoll/ Symbolbild

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Die Betreffzeile, bei der Sie in Ihrem E-Mail-Postfach wachsam werden sollten, lautet:

„Benachrichtigungen: Zoll-Kundendienst“

Es handelt sich dabei um Betrugsversuche, bei denen Absenderadressen mit Endungen wie @zoll.de oder @deutschepost.de verwendet werden, die vertrauensvoll wirken sollen. Darin werden Empfänger per E-Mail zur Zahlung von Zoll und Steuern aufgefordert, um ihr Paket ausgeliefert zu bekommen.

„Von verschiedenen aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern haben wir zu diesem Thema Nachfragen erhalten,“ so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts. „Die deutsche Zollverwaltung fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an,“ so Schröder weiter.

Bislang lauteten bei den bekannt gewordenen Betrugsversuchen die Paketverfolgungsnummern „Nr. RS29840L19906971“ oder „Nr. RD45840Z1906999“. Dass weitere andere erfundene Paketverfolgungsnummern verwendet werden, kann nicht ausgeschlossen werden. Im Zweifelsfall sollten Bürgerinnen und Bürger zuerst Kontakt zu ihrer örtlich zuständigen Zolldienststelle aufnehmen.

Daneben sind bundesweit auch zwei weitere Betrugsmaschen bekannt, bei denen sich Kriminelle als deutsche Zollbehörden ausweisen.

Anrufe (Spoofing):

Aktuell werden gehäuft Personen in der gesamten Bundesrepublik von Betrügern angerufen, die für ihre Bandansage mit Zahlungsaufforderung den Telefonnummernblock (0711 922-XXXX) des Hauptzollamts Stuttgart nutzen.

In der betrügerischen Bandansage wird dem Anrufer suggeriert, dass ein Vollstreckungsbeschluss des Zolls vorliege und die Angerufenen zur Abwehr eines Gerichtsverfahrens Zahlungen auf ein Treuhandkonto leisten sollen. Der Zoll bedient sich, auch in seinen Vollstreckungsaufträgen, niemals solcher Bandansagen!

Briefpost:

In den vergangenen Wochen hatten sich mehrere Personen, insbesondere in Hamburg, gemeldet und berichtet, dass sie per Post von einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei darüber informiert worden seien, sie hätten im Ausland im Lotto gewonnen. Die Gelder könnten aber noch nicht ausgezahlt werden, da beim Zoll noch „Transferabgaben“ gezahlt werden müssten.

Die Anrufer berichteten, dass ihnen zusammen mit dem Rechtsanwaltsanschreiben ein entsprechender Brief vom Zoll, mit angeblich korrektem Briefkopfangaben, vorgelegt wurde. Da in der Regel keine Zollabgaben auf Bargeldimporte erhoben werden, sollten derartige Aufforderungen gemeinsam mit dem Zoll auf ihre Richtigkeit geprüft werden!