Schuldenregulierung bei Bert Wollersheim – Keine finanziellen Rücklagen!

von | Mai 5, 2017

Conny und Dennis meet Torsten Sträter

Conny und Dennis meet Torsten Sträter

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Bereits im Juni 2016 wurde bekannt, dass Herr Bert Wollersheim nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Wie Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, Bonn, berichtet, hat sein Mandant bereits am 16.09.2016 gegenüber einem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft abgegeben und seine Vermögensverhältnisse vollständig offengelegt.

Zwischenzeitlich sind weitere Gläubiger bekannt geworden, die in die außergerichtliche Schuldenregulierung zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens einzubeziehen sind. Die Verbindlichkeiten liegen nach derzeitigem Kenntnisstand im mittleren sechsstelligen Bereich.

Große Schwierigkeiten bereiten in diesem Zusammenhang die Verbindlichkeiten, die Herr Wollersheim gegenüber der Finanzverwaltung hat. Zwar wurden mittlerweile nicht ordnungsgemäße Steuerbescheide zurückgenommen, dennoch ist es bisher nicht gelungen sich mit der Finanzverwaltung abschließend zu verständigen.

Auch wenn Rechtsanwalt Markus Lehmkühler erreichen konnte, dass das Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Geldauflage eingestellt wird, so ist Herr Wollersheim dennoch nicht in der Lage den festgelegten Geldbetrag aufzubringen.

Dieser in den Verhandlungen schon nach unten korrigierte Betrag liegt trotzdem noch über den finanziellen Möglichkeiten von Herrn Wollersheim. Nach wie vor geht die Finanzverwaltung vermutlich davon aus, dass Herr Wollersheim über entsprechende finanzielle Mittel verfügt bzw. die Gelder durch Dritte beschaffen kann. Da die Frist zur Erfüllung der Auflage bereits abgelaufen ist, bleibt abzuwarten ob Anklage erhoben wird.

Durch die Steuerproblematik verzögert sich die außergerichtliche Schuldenregulierung. Rechtsanwalt Markus Lehmkühler hofft, den Gläubigern im Juni einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen zu können. Er stellt aber schon jetzt klar, dass nach derzeitiger Sachlage nicht mit nennenswerten Zahlungen an die Gläubiger zu rechnen ist. Sein Mandant sei Rentner und verfüge selbst über keinerlei finanziellen Rücklagen.

Original-Content von: Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater