Neue Coronaschutzverordnung in Düsseldorf ab 11. September gültig

von | Sep 11, 2021

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Die Landeshauptstadt Düsseldorf setzt die am heutigen Freitag, 10. September, durch das Land veröffentlichte neue Test- und Quarantäneverordnung, die neue Betreuungsverordnung sowie den Erlass für Quarantäne an Schulen und Kitas umgehend um.

Danach gelten ab Samstag, 11. September 2021, folgende Regeln:

Positiv getestete Personen müssen nach wie vor 14 Tage in Quarantäne. Ausnahmen gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise für ausreichend immunisierte, asymptomatische Personen. Hier gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Für Kontaktpersonen wurde die Quarantäne auf 10 Tage reduziert. Zudem besteht für asymptomatische Kontaktpersonen die Möglichkeit, sich entweder mittels eines Antigen-Tests ab dem 7. Tag oder mittels eines PCR-Tests ab dem 5. Tag aus der Quarantäne freizutesten.

Für Kontaktpersonen, die einer regelmäßigen Testung unterliegen – beispielsweise in der Schule, in der Kita oder beim Arbeitsplatz – kommen ab dem 5. Tag auch Antigen-Tests für eine Freitestung in Betracht.

Das Recht auf eine Freitestung gilt auch rückwirkend. Personen, die sich bereits heute in Quarantäne befinden, für die diese neue Regelung jedoch gilt, können sich ab Samstag, 11. September 2021, freitesten lassen.

Neuregelung gibt es zusätzlich für Schulen und Kitas

Eine wichtige Neuregelung gibt es zusätzlich für Schulen und Kitas: In der Regel müssen nur positiv getestete Personen in Quarantäne.

Die in diesem Kontext entstandenen Kontakte unterliegen von nun an einer regelmäßigen Testpflicht in den verschiedenen Einrichtungen. Eine Quarantäne gilt nicht automatisch für die komplette Klasse oder Gruppe. Dies wird dann angeordnet, wenn es zu mehreren Übertragungen innerhalb eines Klassenverbandes oder einer Gruppe gekommen ist.

Quelle: Stadt Düsseldorf