Bußgelder für „Maskenverweigerer“ im Düsseldorfer U-Bahnhof

von | Aug 20, 2020

maskenpflicht_nrw_2020

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36 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung der Einhaltung der Coronaschutzverordnung verzeichneten die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) am Dienstag, 18. August.

Bei der Kontrolle am U-Bahnhof Heinrich-Heine-Allee trafen die OSD Einsatzkräfte aber auf vier Menschen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Gemäß des ab Mittwoch, 12. August, geltenden Bußgeldkatalogs der Coronaschutzverordnung erwartet die „Maskenverweigerer“ nun jeweils ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.

Die Altstadt wurde im Rahmen der Dauerpräsenz durch den OSD bestreift.

Das Besucheraufkommen war mäßig und es kam zu keinen größeren Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Auch in den eher gering frequentierten Gaststätten waren keine Verstöße gegen die Hygienevorschriften der Coronaschutzverordnung festzustellen.

In Bilk und Oberbilk wurden bei zwei Gaststättenbetrieben Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betreiber eingeleitet.

Diese verstießen unter anderem gegen die Abstandsregelungen, das Vorhalten von Desinfektionsmitteln und die Trageverpflichtung der Mund-Nasen-Bedeckung. Auch war in einem der Betriebe weder eine Raumskizze noch eine Gästeliste vorhanden.

Statistik

Insgesamt verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst am Dienstag, 18. August, 36 Einsätze, die im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die weitaus überwiegenden Kontrollen ergaben keine oder nur geringfügige Feststellungen. Die Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März.2020 beziffert sich auf 8.987, wovon 5.141 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten.

Gestern gingen 14 Anrufe mit Hinweisen zum Thema in der Leitstelle des OSD ein. Die Gesamtzahl der zum Thema „Corona“ seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle des OSD eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 9.193.

Quelle: Stadt Düsseldorf