Mehr Sicherheit an Silvester und Neujahr: Düsseldorf verhängt Feuerwerksverbot in der Altstadt.

von | Dez 27, 2022

Symbolbild

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In der Silvesternacht ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Düsseldorfer Altstadt verboten. Das dient dazu, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren.

Verboten sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F 2, also typisches Silvesterfeuerwerk für Erwachsene, wie zum Beispiel Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien.

Erlaubt bleibt dagegen sogenanntes Jugendfeuerwerk, wie etwa Wunderkerzen und Bodenteller Teller. Alle diese Feuerwerkskörper können ganzjährig an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden.

Das Verbot umfasst ein Gebiet von der Ratinger Straße im Norden, der Heinrich-Heine-Allee im Osten, der Flinger Straße und dem Gebiet um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke im Süden und dem Rhein im Westen. Wie im Vorjahr wird die Zone um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke ausgeweitet.

Kontrollstellen, wie etwa beim Glasverbot zu Karneval, gibt es weiterhin nicht, weil der Besucherandrang in der Altstadt zu Silvester erfahrungsgemäß deutlich geringer ist als an den Karnevalstagen.

Um den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Verbots des Mitführens und Abbrennens von Feuerwerkskörpern auf den Straßen anzuzeigen, werden nach Weihnachten an verschiedenen Punkten am Rande des Gebiets, in dem das Verbot gilt, Schilder angebracht. Unerlaubt mitgeführte Feuerwerksartikel dürfen durch die Polizei und das Ordnungsamt konfisziert werden.

Die beschlagnahmten Gegenstände werden unmittelbar vor Ort zerstört. Wasser gefüllte Container werden an verschiedenen Stellen aufgestellt, um die Feuerwerkskörper unbrauchbar zu machen und zwischenzulagern. Eine erhebliche Zahl an Polizeibeamten wird sich im ganzen Gebiet der Altstadt, insbesondere an wichtigen Orten, aufhalten, um Verbrechen zu verhindern und zu verfolgen, sowie das Abbrenn- und Mitführverbot zu überwachen.

Das Ordnungsamt wird zur Jahreswende mehr Personal einsetzen. Dieses besteht aus Mitarbeitern des Verkehrsüberwachungsdienstes und des Servicedienstes.

Die Beamten des Ordnungsamtes werden neben dem Verbot von Raketen auch dafür sorgen, dass die Düsseldorfer Straßenordnung, die Sondernutzungssatzung, das Immissionsschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz und der Taxihalteplatz an der Heinrich-Heine-Allee eingehalten werden.